| Noch ist die Bezirksregierung
in der ECE-Frage nur beratend tätig geworden.
Sollte sich die Mehrheit
im Rat jedoch für das Einkaufszentrum entscheiden, muss „Arnsberg"
nach Paragraf 20 des Landesplanungsgesetzes eingeschaltet werden.
Die Arnsberger Behörde
wird dann die Träger öffentlicher Belange hören und Stellungnahmen
der Nachbarkommunen einholen.
Danach wird Arnsberg ein
Votum abgeben, das die landesplanerischen Folgen des ECEProjektes
berücksichtigt.
Diese Entscheidung müssten
die Soester Planer und Stadtpolitiker dann in ihre weitere Arbeit einfließen
lassen.
Gestern Abend diskutierten
Werler Kaufleute mit Vertretern der IHK Arnsberg die ECE-Pläne in
Soest. |