Planungsrechtliche Voraussetzungen für das ECE

Sitzungsvorlage  (nur Textinhalt) 
für den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest vom 03.07.03 lfd. Nummer: 07/03
(nachzulesen  sind der erste und der veränderte Beschlussvorschlag)

Betreff:
  • a) 163. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest für das Gebiet zwischen Hammer Weg, Brüdertor, Brüder-Walburger-Wallstraße und dem Bundesbahngelände
  • b) Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Soest für das Gebiet zwischen Hammer Weg, Brüdertor, Brüder-Walburger-Wallstraße und dem Bundesbahngelände

  • hier: Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den benachbarten bzw. betroffenen Gemeinden
Anlagen:
  • 1. Sachdarstellung

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  • 2. Entwurf der 163. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest einschließlich Erläuterungsbericht

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  • 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Soest einschl. Begründung 

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  • 4. Gutachten zu den städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des geplanten Einkaufszentrums (verschickt zur Ratssitzung am 02.07.2003) 

  • lesen auf den Seiten der Stadt Soest
     
  • 5. Verkehrsgutachten

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Kosten des Umbaues des Knotenpunktes Brüdertor 1990

Beschlussvorschlag alt:
Der Stadtentwicklunqsausschuss der Stadt Soest beschließt:
  • dem Entwurf der 163. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest und dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Soest für das Gebiet zwischen Hammer Weg, Brüdertor, Brüder-Walburger-Wallstraße und dem Bundesbahngelände entsprechend den Plandarstellungen (Anlage Nr. 2 u. 3) zuzustimmen,
  • die Freigabe für die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Versammlung,
  • die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gern. § 4 BauGB durchzuführen und die o.g. Bauleitpläne mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen.

  • Die Anlagen Nr. 2 und 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschlussvorschlag neu:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest beschließt:
  • den Entwurf der 163. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest und  den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Soest für das Gebiet zwischen   Hammer Weg, Brüdertor, Brüder-Walburger-Wallstraße und dem Bundebahngelände entsprechend den Plandarstellungen (Anlage Nr. 2 u. 3) zur Kenntnis zu nehmen
  • die Freigabe für die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Versammlung,
  • die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 BauGB durchzuführen und die o.g. Bauleitpläne mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen.

  • Die Anlagen Nr. 2 und 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

    Mit der Freigabe zu den vorerwähnten Beteiligungen wird das Verfahren fortgesetzt. Der Ausschuss behält sich vor, im weiteren Verfahren Änderungen des vorgelegten B-Plan Entwurfs unter Berücksichtigung der Konkretisierung von Gutachten und Stellungnahmen - insbesondere zur Größe des Centers - vorzunehmen. Gleiches gilt für noch einzuholende Gutachten z.B. für Lärmschutz, Umweltverträglichkeit etc. Der Ausschuss geht davon aus, dass nicht mehr als 2.000 qm bis 3.000 qm Flächen für Dienstleistung, Gastronomie etc. in dem Center eingerichtet werden.

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