| Betreff: |
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a) 163. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Soest für das Gebiet zwischen Hammer Weg, Brüdertor,
Brüder-Walburger-Wallstraße und dem Bundesbahngelände
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b) Bebauungsplan Nr. 161 der
Stadt Soest für das Gebiet zwischen Hammer Weg, Brüdertor, Brüder-Walburger-Wallstraße
und dem Bundesbahngelände
hier: Beteiligung der Bürger,
der Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den benachbarten
bzw. betroffenen Gemeinden
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| Anlagen: |
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1. Sachdarstellung
 
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2. Entwurf der 163. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest einschließlich Erläuterungsbericht
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3. Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 161 der Stadt Soest einschl. Begründung
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4. Gutachten zu den städtebaulichen
und raumordnerischen Auswirkungen des geplanten Einkaufszentrums (verschickt
zur Ratssitzung am 02.07.2003)
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auf den Seiten der Stadt Soest
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5. Verkehrsgutachten
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Kosten
des Umbaues des Knotenpunktes Brüdertor 1990
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| Beschlussvorschlag
alt: |
Der Stadtentwicklunqsausschuss
der Stadt Soest beschließt:
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dem Entwurf der 163. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest und dem Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 161 der Stadt Soest für das Gebiet zwischen Hammer Weg, Brüdertor,
Brüder-Walburger-Wallstraße und dem Bundesbahngelände entsprechend
den Plandarstellungen (Anlage Nr. 2 u. 3) zuzustimmen,
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die Freigabe für die Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Versammlung,
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die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gern. § 4 BauGB durchzuführen und die
o.g. Bauleitpläne mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs.
2 BauGB aufeinander abzustimmen.
Die Anlagen Nr. 2 und 3
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
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| Beschlussvorschlag
neu: |
Der Stadtentwicklungsausschuss
der Stadt Soest beschließt:
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den Entwurf der 163. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest und den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Soest für das Gebiet zwischen
Hammer Weg, Brüdertor, Brüder-Walburger-Wallstraße und
dem Bundebahngelände entsprechend den Plandarstellungen (Anlage Nr.
2 u. 3) zur Kenntnis zu nehmen
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die Freigabe für die Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Versammlung,
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die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 BauGB durchzuführen und die
o.g. Bauleitpläne mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs.
2 BauGB aufeinander abzustimmen.
Die Anlagen Nr. 2 und 3
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Mit der
Freigabe zu den vorerwähnten Beteiligungen wird das Verfahren fortgesetzt.
Der Ausschuss behält sich vor, im weiteren Verfahren Änderungen
des vorgelegten B-Plan Entwurfs unter Berücksichtigung der Konkretisierung
von Gutachten und Stellungnahmen - insbesondere zur Größe des
Centers - vorzunehmen. Gleiches gilt für noch einzuholende Gutachten
z.B. für Lärmschutz, Umweltverträglichkeit etc. Der Ausschuss
geht davon aus, dass nicht mehr als 2.000 qm bis 3.000 qm Flächen
für Dienstleistung, Gastronomie etc. in dem Center eingerichtet werden.
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