Verkehrsuntersuchung für
das Einkaufszentrum am
Bahnhof in Soest
Durchgeführt im Auftrag der
ECE Projektmanagement
G.m.b.H. & Co. KG, Hamburg
Aachen, 30.06.2003
Inhaltsverzeichnis
1. Aufgabenstellung
2. Grundlagen
3. Entwicklung von Lösungsansätzen
zur städtebaulichen
Integration und verkehrlichen
Erschließung des geplanten
Einkaufszentrums am Bahnhof
4. Belastungssituation bei
Realisierung der Lösungsansätze
5. Leistungsfähigkeitsüberprüfung
für die Lösungsansätze
6. Bewertung der untersuchten
Lösungsansätze
7. Zusammenfassung und Lösungsvorschlag
1. Aufgabenstellung
Die ECE Projektmanagement
G.m.b.H. & Co. KG, Hamburg plant am Bahnhof
in Soest den Bau eines neuen
Einkaufszentrums. Das Projekt liegt im
Bereich des heutigen Betriebshofes
der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
(RLG) und grenzt damit an
· die Brüder-Walburger-Wallstraße
im Südosten
· den Omnibusbahnhof
im Nordosten
· den Straßenabschnitt
Am Bahnhof im Norden
· den Hammer Weg
im Süden
an. Um das heutige Betriebsgelände
der RLG für das geplante Projekt nutzen
zu können, sollen die
Betriebseinrichtungen der RLG auf die Nordseite
des Straßenabschnittes
Am Bahnhof, d.h. auf das heute dort brach liegende
Bahngelände verlagert
werden (Bild 1).
Die Planungen der ECE gehen
davon aus, dass das neue Einkaufszentrum
ca. 20.000 m² Verkaufsfläche
auf zwei Geschäftsebenen umfasst. Ferner sind
ca. 800-1.000 Stellplätze
für Kunden und Besucher vorgesehen, die auf zwei
über den Verkaufsflächen
liegenden Obergeschossen ausgewiesen werden.
Zur Ver- und Entsorgung/Anlieferung
sind ferner zwei Anlieferungszonen geplant
(Bild
2).
Wenngleich das geplante
Projekt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt (und
der dortigen Fußgängerzone)
sowie zum vorhandenen Busbahnhof und zum
DB-Bahnhof liegt, so ergibt
sich doch eine spezielle Situation dadurch, dass
das Grundstück des
geplanten Einkaufszentrums außerhalb des Innenstadtringes
der Stadt Soest liegt und
bei Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung
somit eine erhebliche verkehrliche
Zäsur zwischen dem geplanten Projekt
und der Innenstadt von Soest
gegeben ist. Diese Tatsache steht in starkem
Widerspruch dazu, dass das
geplante Einkaufszentrum seine Funktionsfähigkeit
nur dann in ausreichender
Form erfüllen kann, wenn seine städtebauliche
Integration in das Innenstadtgefüge
der Stadt Soest in vollem Umfang gewährleistet ist. Das bedeutet,
dass im Zusammenhang mit der Entwicklung
des geplanten Projekts ein
verkehrlicher Lösungsansatz zu erarbeiten
ist, der den Forderungen
nach einer zweckentsprechenden Einbettung
des geplanten Projekts in
das Gesamtverkehrssystem entspricht. Hierbei gilt
es gleichermaßen,
die Erschließung des geplanten Projekts wie auch die sich
aus der Abwicklung des übrigen
städtischen Verkehrs ergebenden Zusammenhänge
zu berücksichtigen
und einen aufeinander abgestimmten Lösungsansatz
für den gesamten Verkehr
zu entwickeln. Damit leitet sich als
Forderung ab, sowohl die
verkehrlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer
und Verkehrsmittel als auch
die städtebaulich erforderliche Verzahnung des
geplanten Projektes mit
der Fußgängerzone des City-Bereichs unter Berücksichtigung
des Bahnhofs der DB und
des Busbahnhofs in die Überlegungen
einzubeziehen.
Um diese Zielvorstellungen
nach einem verkehrsstädtebaulich abgerundeten
Lösungsansatz unter
Berücksichtigung der sich in vielfältiger Form ergebenden
Zusammenhänge und Bindungen
in möglichst umfassender Form zu erfüllen,
beauftragte die ECE Projektmanagement
G.m.b.H. & Co. KG, Hamburg,
in Abstimmung mit der Stadt
Soest, die Ingenieurgruppe IVV-Aachen
mit der Durchführung
einer speziellen Verkehrsuntersuchung.
In dieser wurden auf der
Basis von Informationen zur heutigen Verkehrssituation
(Straßenausbau, Belastungen)
sowie von Hinweisen zu beabsichtigten
Planungen (u.a. für
die Abwicklung des ÖPNV) alternative Lösungsansätze
zur zukünftigen Abwicklung
des städtischen Verkehrs sowie zur Anbindung
des geplanten Projekts entwickelt.
In einem weiteren Arbeitsschritt wurde
hieraus ein Lösungsvorschlag
zur Gestaltung des künftigen Verkehrssystems
abgeleitet.
2. Grundlagen
Als Grundlage für die
Planungsüberlegungen zur Entwicklung eines zweckmäßigen
Verkehrsführungs- und
Erschließungskonzeptes für den Bereich des
geplanten Projekts (nördlicher
Ringbereich) wurden Informationen zur derzeitigen
Verkehrssituation (Bild
3), die Planungsvorstellungen der ECE sowie
die Veränderungsabsichten
im Zuge des Hammer Weges und die Verlagerung
des Betriebsgeländes
der RLG berücksichtigt. Im Hinblick auf eine umfassende
Beurteilung der verkehrlichen
Erschließung wurden alle Verkehrsmittel
und Verkehrsteilnehmer in
die Untersuchungen einbezogen, d.h. es
wurden gleichermaßen
die Belange des Fußgänger- und Radverkehrs, des
öffentlichen Linienverkehrs
wie auch des individuellen Kfz-Verkehrs berücksichtigt.
Um die anstehenden Planungen
quantitativ abzusichern, wurden am Donnerstag,
dem 13.02.2003 im Straßennetz
des Untersuchungsgebietes abbiegescharfe
Knotenpunktszählungen
durchgeführt. Hierbei wurden die in der für
Dimensionierungen maßgebenden
Nachmittagsstundengruppe 15.00 bis
19.00 Uhr auftretenden Verkehrsbelastungen
an den Knotenpunkten
· Hammer Weg/Londonring/Hammer
Landstraße/Schendelerstraße
· Aldegreverwall
/Nöttenstraße/Freiligrathwall/Heinsbergplatz
· Brüder-Walburger-Wallstraße/Walburger
Tor
· Aldegreverwall/Hammer
Weg/Brüder-Walburger-Wallstraße
· Brüder-Walburger-Wallstraße/Nötten-Brüder-Wallstraße/Anschluss
ZOB
· Brüder-Walburger-Wallstraße/Tiefgarage
· Brüder-Walburger-Wallstraße/Bahnhofstraße
differenziert nach Pkw, Lkw,
Bus, Krad und Fahrrad in ¼-Stundenintervallen
erfasst (Bild
4).
Die in der maßgebenden
Nachmittagsspitzenstunde 16.30 bis 17.30 Uhr auftretenden
abbiegescharfen Knotenbelastungen
sind dem Bild 5 zu entnehmen.
Die Originärdaten der
Erhebung sind in einem speziellen Tabellenband
zusammengestellt.
Die Belastungsangaben des
Bildes
5 verdeutlichen, dass der Innenstadtring
im Bereich des geplanten
Einkaufzentrums relativ stark belastet ist. Hier stellt
sich je nach Querschnitt
in der nachmittäglichen Spitzenzeit (16.30 bis 17.30
Uhr) eine Belastung zwischen
1.100 und 1.400 Kfz/h (. ca. 12.000 bis
15.000 Kfz/Tag) ein. Hierbei
ist festzustellen, dass etwa die Hälfte aller Verkehre
echte Ringverkehre sind
und die übrige Hälfte sich aus Abbiegeverkehren
zwischen der Brüder-Walburger-Wallstraße
und der Nötten-Brüder-
Wallstraße sowie der
Brüder-Walburger-Wallstraße und dem Hammer Weg
zusammensetzt. Grundsätzlich
bleibt anzumerken, dass die im Vorfeld des
geplanten Einkaufszentrums
auftretenden Kfz-Belastungen von erheblichem
Ausmaß sind, so dass
eine zufrieden stellende Verknüpfung des geplanten
Einkaufszentrums mit der
Innenstadt unter Beibehaltung der heutigen Verkehrsbedingungen/Straßenführung
nicht möglich ist. Hieraus leitet sich die
grundsätzliche Forderung
ab, einen Lösungsansatz zur Entschärfung des
sich hier abzeichnenden
Konflikts hinsichtlich einer möglichst störungsfreien
Anbindung des geplanten
Einkaufszentrums an die Innenstadt (Fußgängerzone)
zu entwickeln.
Ein weiterer wesentlicher
Gesichtspunkt für die verkehrsstädtebauliche Integration
des geplanten Einkaufszentrums
in das städtische Verkehrssystem
stellt die Abwicklung des
öffentlichen Linienverkehrs dar. Über den unmittelbar
zwischen dem geplanten Projekt
und dem DB-Bahnhof Soest liegenden zentralen Omnibusbahnhof werden heute
· 8 Stadtbuslinien
und
· 14 Regionalbuslinien
geführt. Damit ist eine
ausgezeichnete Erschließung des geplanten Einkaufszentrums
durch den öffentlichen
Linienbusverkehr gegeben (Bild 6).
Wenngleich
die Planungsvorstellungen
für die Abwicklung des öffentlichen Linienverkehrs
davon ausgehen, dass in
Zukunft die Verknüpfungen des Stadtbusverkehrs
in verstärktem Umfang
vom zentralen Omnibusbahnhof am Bahnhof
Soest zum neuen Verknüpfungspunkt
"Hansaplatz" verlagert werden, so wird
sich an der günstigen
Situation der ÖPNV-Erschließung keine negative Veränderung
ergeben. Um dies zu bekräftigen,
ist den Belangen des öffentlichen
Linienverkehrs bei den anstehenden
Planungen in ausreichendem Umfang
Rechnung zu tragen.
3. Entwicklung von Lösungsansätzen
zur städtebaulichen Integration und verkehrlichen Erschließung
des geplanten Einkaufszentrums am Bahnhof
Um die Zielvorstellung nach
einer weitgehenden Integration des geplanten
Einkaufszentrums in das
Innenstadtgefüge und die Forderungen nach einer
leistungsfähigen und
sicheren Abwicklung des motorisierten und nicht motorisierten
Verkehrs zu erfüllen,
wurden mehrere Lösungsansätze entwickelt und
auf ihre Eignung hin überprüft.
Als Beurteilungskriterien wurden dabei
· die Integration
des Einkaufszentrums in den Innenstadtbereich
· die Abwicklung
des städtischen Kfz-Verkehrs im Untersuchungsbereich
(innerer Ring)
· die Abwicklung
des öffentlichen Linienverkehrs
· die Abwicklung
des Fußgänger- und Radverkehrs sowie
· die Kosten und
technische Realisierbarkeit
herangezogen.
Im Lösungsansatz 1 wurde
der Versuch unternommen, die sich durch den
Innenstadtring (Brüder-Walburger-Wallstraße)
ergebende verkehrliche Zäsur
zwischen der Fußgängerzone
der Innenstadt und dem geplanten Einkaufszentrum
durch eine Absenkung der
Ringtrasse zu überbrücken und den somit
entstehenden Trog mit dem
Einkaufszentrum zu überbauen, so dass dies bis
an die Fußgängerzone
der Innenstadt herangerückt werden kann (Bild
7).
Eine zur Überprüfung
dieses Lösungsansatzes vom Planungsbüro Masuch +
Olbrisch, Oststeinbek b.
Hamburg entwickelte Planungsstudie führt zu dem
Ergebnis, dass sich selbst
bei einer starken Absenkung des Ringes (mit rd.
7% Neigung) sich aufgrund
der Höhenlage des westlich angrenzenden Anschlussknotens
Aldegreverwall/Hammer Weg
eine Durchschneidung der Geschäftsflächen
in der Erdgeschossebene
(0-Ebene) nicht vermeiden lässt.
Das bedeutet, dass die aus
der Innenstadt (Fußgängerzone) auf das neue
Einkaufszentrum gerichteten
Fußgängerströme nicht auf direktem Wege in
die Erdgeschossebene gelangen
können. Sie müssten vielmehr im Bereich
des Einganges auf die 1.
Obergeschossebene geleitet werden, um von dort
hinter dem Straßentrog
wieder auf die Erdgeschossebene zu gelangen.
Hiermit wird deutlich, dass
der Lösungsansatz 1 aufgrund seiner inakzeptablen
Wirkung auf die Eingangssituation
wie auch aufgrund des Verlustes wertvoller
Verkaufsflächen (infolge
des Tunneltroges) aus der Sicht der ECEProjektplanung
keinen weiter zu verfolgenden
Lösungsansatz darstellt.
Im Lösungsansatz 2
wurde ebenfalls darauf hingewirkt, dass das Einkaufszentrum
bis an die Fußgängerzone
und die Fußgängerachse Innenstadt-
Busbahnhof/DB-Bahnhof heranrückt,
wobei hier die Brüder-Walburger-
Wallstraße (östlich
des Hammer Weges) überbaut wird (Bild
8).
Zur Abwicklung des Kfz-Verkehrs
wird der Innenstadtring zwischen dem Aldegreverwall
und der westlichen Brüder-Walburger-Wallstraße
nach Süden
unter Nutzung des Straßenabschnittes
Brüdertor verschwenkt. Um die Beeinträchtigungen
zwischen dem Fußgängerverkehr
und dem Kfz-Verkehr
möglichst gering zu
halten, geht der Lösungsansatz 2 davon aus, dass im
Zuge des nach Süden
verlagerten Innenstadtringes nur noch der in östliche
Richtung verlaufende Ringverkehr
abgewickelt wird. Für die Gegenrichtung
wird der Straßenzug
Bahnhofstraße/Am Bahnhof (Planstraße) umgestaltet
bzw. ausgebaut und nördlich
um das Einkaufszentrum herumgeführt. Im
Nordwesten erfolgt eine
Verknüpfung dieses Straßenzuges mit dem Hammer
Weg über den dann der
Ringschluss zum Aldegreverwall hergestellt wird.
Der entwickelte Lösungsansatz
stellt somit ein weiträumiges Einbahnsystem
dar, über das sowohl
die Abwicklung der städtischen Ringverkehre als auch
die Anbindung des geplanten
Einkaufszentrums und des verlagerten Betriebshofs
der RLG möglich ist.
Da der Lösungsansatz
2 aufgrund erster qualitativer Einschätzungen über die
zu erwartenden Kfz-Belastungen
die städtebauliche Integration des geplanten
Einkaufszentrums nur in
unvollkommener Form erfüllt, wurde der Lösungsansatz
3 entwickelt, bei dem der
gesamte Innenstadtring nach Norden verschwenkt
und der Bereich der östlichen
Brüder-Walburger-Wallstraße zwischen
der Nötten-Brüder-Wallstraße
und der Zufahrt zur Tiefgarage an der
Brüder-Walburger-Wallstraße
vom individuellen Kfz-Verkehr freigehalten wird
(Bild
9). Dieser Lösungsansatz ermöglicht eine weitgehend störungsfreie
fußläufige
Verknüpfung des Einkaufszentrums
mit der Innenstadt einerseits sowie
mit dem zentralen Omnibusbahnhof
und dem DB-Bahnhof andererseits
und entspricht damit der
Zielsetzung nach einer günstigen städtebaulichen
Integration.
Die Erschließung des
Einkaufszentrums selbst sowie die Anbindung des verlagerten
Betriebshofs der RLG sind
bei den Lösungsansätzen 2 und 3 in nahezu
gleicher Form umsetzbar.
Um die Vor- und Nachteile
der Lösungsansätze 2 und 3 zu erkunden, wurden
diese im Hinblick auf ihre
quantitativen Auswirkungen auf die Belastungssituation
des Kfz-Verkehrs sowie die
sich daraus ergebenden Auswirkungen auf
die Integrationsfähigkeit
des geplanten Einkaufszentrums in das Innenstadtgefüge
weitergehend überprüft.
4. Belastungssituation
bei Realisierung der Lösungsansätze 2 und 3
Um die Verkehrstüchtigkeit
des Straßennetzes im Umfeld des geplanten Einkaufszentrums
am Bahnhof Soest in abgesicherter
Form beurteilen zu können,
wurde für die Lösungsansätze
2 und 3 das zukünftig zu erwartende Belastungsbild
ermittelt. In den beiden
Fällen wurde hierbei in zwei Schritten
vorgegangen. In einem ersten
Schritt wurden die belastungsmäßigen Auswirkungen
im städtischen Straßennetz
aufgrund der veränderten Verkehrsführung
im Bereich des Innenstadtringes
und der angrenzenden Straßenzüge
ermittelt. Hierauf aufbauend
wurden anschließend in einem zweiten Arbeitsschritt
die vom geplanten Einkaufszentrum
ausgelösten Verkehrsströme überlagert
und somit ein Bild für
die zukünftige Gesamtbelastungssituation gewonnen.
Diese in abbiegescharfer
Form für die maßgebende nachmittägliche
Spitzenstunde abgeleiteten
Belastungen wurden als Maßgabe für Leistungsfähigkeitsbetrachtungen
genutzt.
Für die Ermittlung
der städtischen Grundbelastungen im Straßennetz gemäß
den Lösungsansätzen
2 und 3 fanden die im Rahmen der aktuellen Verkehrszählungen
vom 13.02.2003 gewonnenen
abbiegescharfen Knotenstrombelastungen
der nachmittäglichen
Spitzenstunden Verwendung. Für die
Berechnung des vom geplanten
Einkaufszentrum ausgehenden Verkehrs
wurden die von der ECE entwickelten
Planungsvorstellungen herangezogen.
Die Planungen der ECE gehen
von einem Angebot von rund 800-1.000 Stellplätzen
aus, wobei diese Zahl sich
auf verlässliche Erfahrungen aus einer
Reihe ähnlich strukturierter
Projekte der ECE abstützt und dabei auch die
speziellen Gegebenheiten
und Erfordernisse des Standortes Soest berücksichtigt.
Das vorgegebene Stellplatzangebot
ist dabei so ausgelegt, dass
auch die an verkaufsstarken
Werktagen auftretende Stellplatznachfrage in
befriedigender Form abgedeckt
wird, so dass erfolglose Parkplatzsuchfahrten
und Verdrängungseffekte
in das nachgeordnete Straßennetz (Wohnviertel)
der Innenstadt von Soest
auszuschließen sind.
Zur Berechnung des Verkehrsaufkommens
wurde aus Gründen der quantitativen
Absicherung die obere Grenze
der Bandbreite des geplanten Stellplatzangebotes
(1000) angesetzt.
Durch den Bau von ca. 1.000
Stellplätzen im Bereich des Einkaufszentrums
ist an einem normalen Werktag
bei einer für Projekte dieser Art zu erwartenden
Stellplatz-Umschlagshäufigkeit
von U = 4,0 mit einem täglichen Quell-
sowie Zielverkehrsaufkommen
von jeweils ca. 4.000 Pkw-Fahrten/Tag zu
rechnen. Hinzu kommen für
die Ver- und Entsorgung/Anlieferung ca. 80-100
Lkw-Fahrten/Tag, von denen
etwa 50 % auf Fahrzeuge d 2,8 t zul. Gesamtgewicht
und 50 % auf Fahrzeuge >
2,8 t zul. Gesamtgewicht entfallen. Von
Letzteren werden wiederum
etwa 10 % schwere Lkw > 7,5 t sein.
Während die Belastungsangaben
für den gesamten Werktag einen
grundsätzlichen Überblick
über das vom geplanten Einkaufszentrum
ausgelöste Verkehrsaufkommen
liefern, so vermitteln sie doch noch keine
direkte Aussage im Hinblick
auf ihre Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
des Straßennetzes.
Zu diesem Zweck erweist es sich als notwendig, auch die
für Leistungsfähigkeitsbetrachtungen
maßgebenden Belastungsspitzenwerte
abzuleiten Hierbei wird
davon ausgegangen, dass in der maßgebenden Spitzenzeit
am Nachmittag von einem
stellplatzspezifischen Verkehrsaufkommen von 0,6
Pkw-Fahrten je Stellplatz
und Stunde im Quellverkehr wie auch im Zielverkehr
auszugehen ist. Diese Werte
basieren ebenfalls auf Erfahrungen von
ähnlich strukturierten
Einkaufszentren der ECE und berücksichtigen eine
weitgehende Auslastung der
angebotenen Stellplätze. Das bedeutet, dass die
den nachfolgenden Leistungsfähigkeitsbetrachtungen
zugrunde gelegten
Verkehrsmengen auf der sicheren
Seite liegen. Diese Aussage wird noch
dadurch verstärkt,
dass die vom geplanten Einkaufszentrum ausgelösten
Verkehrsströme in vollem
Umfang den städtischen (nicht projektbezogenen)
Verkehrsströmen überlagert
wurden. In der Realität ist vielmehr davon auszugehen,
dass es sich bei einem Teil
der vom Einkaufszentrum ausgelösten
Verkehre nicht um Neuverkehre
handelt. Ein Teil der Verkehre ist heute bereits
im Raum Soest anzutreffen
und erfährt lediglich eine räumliche Umorientierung
in der Zielwahl innerhalb
von Soest. Dieser Anteil der etwa 20 bis 30 % der vom geplanten Einkaufszentrum
ausgelösten Belastungen ausmacht,
ist in den heute auftretenden
Belastungen bereits enthalten. Da diese Auswirkungen
im Rahmen der Belastungszusammenstellung
für die Lösungsansätze
2 und 3 nicht berücksichtigt
wurden, ist hiermit ein nennenswerter Sicherheitspuffer
für die Beurteilung
der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im
Umfeld des geplanten Einkaufszentrums
vorhanden.
Unter Ansatz des spezifischen
Verkehrsaufkommens von 0,6 Pkw-Fahrten je
Stellplatz in der für
Leistungsfähigkeitsbetrachtungen maßgebenden Nachmittagsspitzenstunde
errechnet sich das Verkehrsaufkommen des geplanten
Einkaufszentrums zu rund
600 Kfz-Fahrten/h im Quellverkehr wie auch im
Zielverkehr.
Da die Abwicklung der Ver-
und Entsorgungsfahrten des geplanten Projekts
vornehmlich am Morgen zwischen
07.00 und 10.00 Uhr erfolgt und in der
Nachmittagsspitzenzeit höchstens
3 bis 5 Anlieferungsfahrten je Richtung
und Stunde auftreten, ergeben
sich hierdurch keine nennenswerten Überlagerungseffekte
mit dem Pkw-Verkehr der
Kunden und Besucher und damit
auch keine maßgebenden
Einflüsse auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsabwicklung
an den Knoten im Nahbereich
des Einkaufszentrums. Eine spezielle
Bedeutung fällt den
Anlieferungsverkehren insbesondere mit großen
Lkw und Lastzügen
jedoch insofern zu, als hierdurch bestimmte Entwurfselemente
für die verkehrliche
Abwicklung (Schleppkurven) erforderlich werden.
Die sich für die Lösungsansätze
2 und 3 in der Spitzenzeit am Nachmittag
einstellenden Kfz-Belastungen
sind Bild 10 und Bild
11 zu entnehmen.
Sie bilden die Grundlage
für die weitere verkehrliche Beurteilung der Lösungsansätze
sowie die in diesem Zusammenhang
erforderlichen Leistungsfähigkeitsbetrachtungen.
Eine weitere Grundlage für
die verkehrliche Beurteilung der Lösungsansätze
2 und 3 bildet das zukünftige
Linienkonzept des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV). Hier wurde
berücksichtigt, dass trotz der Intensivierung
der zentralen Haltestelle
Hansaplatz als Rendezvous-Punkt der Stadtbuslinien
der heutige Busbahnhof weiterhin
von maßgebender Bedeutung für die
Abwicklung des öffentlichen
Linienverkehrs ist. Dementsprechend gehen die
Planungen davon aus, dass
im Bereich des zentralen Omnibusbahnhofs ein
Angebot von ca. 12 Busaufstellplätzen
vorgehalten wird und dass diese während
der Hauptverkehrsspitzenzeiten
des ÖPNV am Morgen (07.00 bis 08.00
Uhr) und am Mittag (13.00.bis
14.00 Uhr) stark ausgelastet werden. Demgegenüber
geht während der Haupteinkaufszeiten
am Nachmittag die (in starkem
Maße durch Schülerverkehr
geprägte) Verkehrsnachfrage im öffentlichen
Linienverkehr und damit
auch das Busangebot zurück. Das bedeutet,
dass in der nachmittäglichen
Hauptverkehrszeit ein Fahrtenaufkommen von
insgesamt etwa 40 Stadt-/Regionalbussen
je Stunde zu erwarten ist.
5. Leistungsfähigkeitsüberprüfung
für die Lösungsansätze 2 und 3
Für die verkehrliche
Bewertung der Lösungsansätze 2 und 3 und die hierfür
jeweils erforderlich werdenden
Ausbaumaßnahmen im Straßennetz wurden
quantitativ abgesicherte
Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt. In
diesem Zusammenhang wurden
zunächst alle maßgebenden Knoten im Bereich
des nördlichen Innenstadtringes
sowie am Hammer Weg und im Zuge
der neuen bahnparallelen
Planstraße dahingehend überprüft, in welchem
Umfang der Straßenausbau
zu erfolgen hat (Anzahl Spuren) und inwieweit
die Knotenpunkte über
Lichtsignalanlagen geregelt werden müssen. Diese
Untersuchungen wurden mit
dem Simulationsprogramm KNOSIMO durchgeführt.
Da sich im Verlauf dieser
Berechnungen herausstellte, dass der eine oder der
andere Straßenknoten
nicht mehr ohne den Einsatz einer Lichtsignalanlage
im Hinblick auf eine ausreichende
Leistungsfähigkeit bzw. Sicherheit zu
betreiben ist, wurden für
diese Knoten anschließend zusätzliche Leistungsfähigkeitsberechnungen
auf der Basis der RiLSA
(Richtlinien für Lichtsignalanlagen)
vorgenommen.
Die Ergebnisse dieser Leistungsfähigkeitsberechnungen
sind der Anlage zu
diesem Bericht zu entnehmen.
Eine Übersicht über die Ergebnisse in verkürzter
Form ist in Bild
12 zusammengestellt. Hieraus geht hervor, dass in beiden
Lösungsansätzen
2 und 3 der Anschlusspunkt der ECE an die neue Planstraße
(im Zuge Bahnhofstraße
Am Bahnhof) sowie der Knotenpunkt Neue
Planstraße/Hammer
Weg mit einer Lichtsignalanlage auszurüsten ist. Die
gleiche Aussage gilt auch
für den Knotenpunkt Aldegreverwall/Hammer Weg,
wobei an dieser Stelle jedoch
auch eine Kreisverkehrslösung vorgesehen
werden kann.
Besonders hervorzuheben
ist darüber hinaus die Knotenpunktssituation
unmittelbar vor dem Haupteingang
des Einkaufszentrums im Bereich des
nach Süden verlagerten
Innenstadtringes und der Nötten-Brüder-Wallstraße.
Hier ist im Falle des Lösungsansatzes
2 sowohl aus Gründen der Sicherheit
der Fußgängerführung
als auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der
Abwicklung des Kfz-Verkehrs
eine Lichtsignalanlage zu fordern. Im Falle des
Lösungsansatzes 3 ist
diese im Prinzip entbehrlich oder höchstens als spezielle
Anforderungsanlage für
die Abwicklung des Busverkehrs vorzusehen.
Inwieweit diese notwendig
bzw. sinnvoll ist, sollte erst im Rahmen des praktischen
Betriebes geklärt werden.
6. Bewertung der untersuchten
Lösungsansätze
Um eine möglichst umfassende
Bewertung der mit dem geplanten Einkaufszentrum
verbundenen Belange vornehmen
zu können, ist eine Reihe unterschiedlicher
Bewertungskriterien zu berücksichtigen.
Im Rahmen der vorliegenden
Arbeiten wurden dementsprechend
die Lösungsansätze im Hinblick
auf ihre städtebaulichen
und stadtentwicklungsmäßigen Aspekte wie auch im
Hinblick auf die Aspekte
der Realisierungsfähigkeit und der Kosten hin überprüft.
Im Einzelnen wurden dabei
die folgenden Kriterien beurteilt:
· Auswirkungen auf
den Stadtgrundriss
· Städtebauliche
Integration in den City-Bereich
· Abwicklung des
städtischen Kfz-Verkehrs
· Abwicklung des
öffentlichen Linienverkehrs
· Leistungsfähigkeit
des Straßennetzes
· Erreichbarkeit
des Einkaufszentrums Fußgänger
· Erreichbarkeit
des Einkaufszentrums Kfz
· Erreichbarkeit
des DB-Bahnhofs/Busbahnhofs Fußgänger
· Erreichbarkeit
der DB-Bahnhofs Kfz
· Baulicher Aufwand
(Kosten)
· Realisierungsfähigkeit.
Die sich im Einzelnen ergebenden
Auswirkungen sind im Rahmen einer qualitativen
synoptischen Bewertung für
die Lösungsansätze 2 und 3 in Bild
13
zusammengestellt. Auf eine
spezielle Bewertung des Lösungsansatzes 1, der
von einer Absenkung des
nördlichen Innenstadtringens östlich des Aldegreverwalles
und einer Überbauung
mit dem geplanten Einkaufszentrum ausgeht,
wurde verzichtet. Wie bereits
vorab beschrieben, kann dieser Lösungsansatz
nicht ohne Durchschneidung
der wichtigsten im Bereich des Haupteinganges
gelegenen Einzelhandelsflächen
im Bereich der Erdgeschossebene realisiert werden und steht damit in krassem
Widerspruch zu der von der
ECE vertretenen Planungskonzeption,
die 0-Ebene der Mall des Einkaufszentrums
in optimaler Form mit der
Fußgängerzone der Stadt Soest zu verknüpfen.
Die Überlegung, die
Fußgängerströme innerhalb des geplanten Einkaufszentrums
von der 0-Ebene auf die
+ 1-Ebene zu führen und nach Überbrückung
des Straßentroges
wieder zurück auf die 0-Ebene zu gehen, ist im
Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit
des geplanten Projektes gemäß den
Planungsprinzipien der ECE
nicht vertretbar.
Die Planungsüberlegung,
das Einkaufszentrum ohne Durchschneidung der
0-Ebene zu unterfahren,
ist technisch nicht realisierbar, da eine solche Lösung
deutliche Absenkungen der
Fahrbahntrassen im Bereich Aldegreverwall,
Hammer Weg und Brüdertor
erfordert. Dies würde wiederum zu starken
Beeinträchtigungen
für die Erschließung der dort angrenzenden Bebauung/
Grundstücke führen.
Hieraus leitet sich ab,
dass der Lösungsansatz 1 nicht weiter zu verfolgen ist.
Die Lösungsansätze
2 und 3 gehen beide von einer teilweisen bzw. vollständigen
Verlagerung des heutigen
Innenstadtringes zwischen dem Aldegreverwall
und der Bahnhofstraße
aus. Der Beweggrund hierfür ist die Absicht, das
neue Einkaufszentrum so
eng wie möglich an die Fußgängerzone der Stadt
Soest anzubinden und damit
eine möglichst weitgehende Integration in den
City-Bereich zu bewirken.
Im Fall des Lösungsansatzes
2 wird die Zielvorstellung, eine möglichst zügige
Übergangssituation
zwischen der Innenstadt einerseits und dem geplanten
Einkaufszentrum, dem ZOB
und dem DB-Bahnhof andererseits dadurch angestrebt,
dass die in Richtung Westen
verlaufende Fahrbahn des (nach Süden
verschobenen) Innenstadtringes
nach Norden geklappt und durch eine
neue bahnparallele Planstraße
(Bahnhofstraße Am Bahnhof) ersetzt wird.
Hierdurch entsteht letztlich
ein weitgehend im Einrichtungsverkehr geführtes
ausgeweitetes Ringsystem
(Bild
8).
Wie die Leistungsfähigkeitsberechnungen
ergeben, erweist sich dieses System
im Hinblick auf die Abwicklung
des Kfz-Verkehrs sowie des öffentlichen
Linienverkehrs als durchaus
günstig. Als negativ jedoch ist hervorzuheben,
dass trotz der Herausnahme
der nach Westen laufenden Ringfahrbahn sich
im Übergangsbereich
der Fußgängerachse unmittelbar vor dem Einkaufszentrum
eine Belastung von ca. 1.100
Kfz in der Nachmittagsspitzenstunde
bzw. von ca. 12.000 Kfz/Tag
einstellt.
Die sich somit ergebende
starke Überschneidung von Kfz-Verkehren und
Fußgängerverkehren
im Vorfeld des geplanten Einkaufszentrums bzw. der
Fußgängerachse
zur Innenstadt bewirken sowohl aus der Sicht der Sicherheit
als auch der Leistungsfähigkeit
die Notwendigkeit einer lichtsignalgesteuerten
Verkehrsführung. Damit
wird die aus der Sicht einer homogenen Innenstadtentwicklung
geforderte störungsfreie
Einbeziehung des geplanten Einkaufszentrums
in den City-Bereich (Fußgängerzone)
nicht zufrieden stellend gelöst.
Dementsprechend wird dieser
Lösungsansatz auch von der ECE als
nicht tragfähig und
zur Realisierung ungeeignet angesehen.
Diese Beurteilung wird auch
nicht dadurch in ihrer Grundaussage verändert,
dass der Lösungsansatz
2 für die Abwicklung des Kfz-Verkehrs durchaus
gewisse Vorteile aufweist.
Diese liegen darin, dass sich durch die Führung
des Ringverkehrs in Einbahnrichtung
eine weniger komplexe Belastungsverteilung
einstellt und auch die Knotenpunkte
einfacher gestaltet werden können
als im Fall eines 2-Richtungsverkehrs.
Als Folge hieraus gewährleistet
der Lösungsansatz 2
einen zügigen Verkehrsablauf mit ausreichender Leistungsfähigkeit
(und zum Teil deutlichen
Reserven) an den Knotenpunkten.
Im Gegensatz zum Lösungsansatz
2 wird beim Lösungsansatz 3 eine nahtlose
Integration des geplanten
Einkaufszentrums in den City-Bereich (Fußgängerzone)
sichergestellt. Dies wird
dadurch erreicht, dass der heutige
Innenstadtring zwischen
dem Aldegreverwall und der Bahnhofstraße mit
beiden Fahrtrichtungen nach
Norden verlegt und über die neue Planstraße
(Bahnhofstraße Am
Bahnhof) sowie über den südlichen (innenstadtnahen)
Abschnitt des Hammer Weges
bis zum Aldegreverwall geführt wird. An diesen
somit verlagerten nördlichen
Innenstadtring wird am Knotenpunkt
Aldegreverwall/Hammer Weg
die Zufahrt zur Innenstadt (Nötten-Brüder-
Wallstraße) angehängt.
Weiter nördlich findet die Verknüpfung des
verlagerten Innenstadtringes
mit dem Hammer Weg statt, so dass die Abwicklung
aller heute auftretenden
Verkehrsbeziehungen auch in Zukunft sichergestellt ist (Bild11).
Die Anbindung des geplanten
Einkaufszentrums erfolgt über einen Knotenpunkt
im Zuge der neuen Planstraße.
Dieser liegt westlich des Omnibusbahnhofs
und erschließt neben
dem Einkaufszentrum auch den auf der Nordseite
der Planstraße vorgesehenen
neuen Betriebshof der RLG. Ein weiterer
Anschlusspunkt, der sowohl
zur rückwärtigen Erschließung des neuen Betriebshofs
der RLG als auch der westlich
davon noch vorhandenen Flächen
dienen kann, ist im hinteren
Bereich der neuen Planstraße kurz vor der Einmündung
in den Hammer Weg vorgesehen.
In diesem Bereich ist auch
eine der beiden Anlieferungszonen des geplanten
Einkaufszentrums untergebracht
(siehe
Bild 2). Die andere (Haupt-)
Anlieferungszone liegt im
Bereich des bereits angesprochenen Anbindungspunktes
des Einkaufszentrums, das
heißt unmittelbar westlich des ZOB. Über
diesen Anbindungspunkt werden
auch die im 2. und 3. Obergeschoss ausgewiesenen
Pkw-Stellplätze über
ein Rampensystem erreicht. Zur Vermeidung
jedweder Rückstauerscheinungen
in das öffentliche Straßennetz erfolgt
dabei die Abfertigung der
Pkw-Verkehre an Schrankenanlagen, die auf den
Parkdecks angeordnet sind.
Hieraus ergeben sich sowohl für den zufließenden
als auch für den abfließenden
Pkw-Verkehr ausreichend lange Stauräume,
so dass Rückwirkungen
auf die Abwicklung des nicht auf das Einkaufszentrum
bezogenen Verkehrs grundsätzlich
vermieden werden.
Im Gegensatz zum Lösungsansatz
2, bei dem sich im Vorfeld des Haupteinganges
des Einkaufszentrums der
Busverkehr mit dem noch verbleibenden
Kfz-Verkehr des Innenstadtringes
überlagert, wird im Falle des Lösungsansatzes 3 die Abwicklung
des Busverkehrs vereinfacht/verbessert. Das heißt,
der Busverkehr zwischen
dem Busbahnhof und dem zentralen Verknüpfungspunkt
der Innenstadt (Hansaplatz)
kann in Zukunft in direkter Führung
über das vor dem geplanten
Center ausgewiesene Vorfeld abgewickelt werden.
Dies ist als Mischverkehrsfläche
dem Fußgänger- und Radverkehr sowie
dem Busverkehr vorbehalten
und entspricht damit etwa der Verkehrssituation,
wie sie heute bereits in
vergleichbarer Form im Bereich des Marktes anzutreffen
ist und sich durchaus bewährt
hat.
In diesem Zusammenhang ist
im Rahmen vertiefender Studien zu überprüfen,
inwieweit die zwischen dem
Busbahnhof und dem Hansaplatz verkehrenden
Regionallinien ohne wesentlichen
Attraktivitätsverlust über den verlagerten
Innenstadtring geführt
werden können und somit eine Entlastung des Vorfeldes
des geplanten Einkaufszentrums
zwischen dem Busbahnhof und der
Fußgängerzone
zu erreichen ist. Die Herausnahme der Stadtbuslinien aus
der direkten Führung
Busbahnhof Hansaplatz wird als weniger Erfolg versprechend
beurteilt, da die Stadtbuslinien
hinsichtlich ihrer Linienlänge und
ihrer Vertaktung stärker
ausgereizt sind und weniger zeitliche Reserven ausweisen
als die längeren Regionalbuslinien.
Mit den Lösungsansätzen
2 und 3 wird auch eine günstige fußläufige Anbindung
des ZOB und des DB-Bahnhofes
erreicht. Wenngleich die Fußgängerachse
im Gegensatz zur heutigen
Situation auch vom Busverkehr tangiert
bzw. im Vorfeld des Bahnhofs
vom Kfz-Verkehr gequert wird, so sind die
hiermit verbundenen Beeinflussungen
des Fußgängerverkehrs doch zu tolerieren.
Voraussetzung hierfür
ist, dass im Vorfeld des DB-Bahnhofes ein ebenerdiger
Fußgängerüberweg
ausgewiesen wird, der im Falle des Lösungsansatzes
3 aufgrund des 2-Richtungsverkehrs
mit einer Mittelinsel ausgestattet
sein sollte. In beiden Fällen
kann vorbehaltlich weiterer Detailuntersuchungen
auf eine Lichtsignalanlage
an dieser Stelle verzichtet werden.
Da der bauliche Aufwand
zum Um-/Ausbau der Verkehrsanlagen im Umfeld
des geplanten Einkaufszentrums
einen bedeutsamen Einflussfaktor für die
Bewertung des zweckmäßigerweise
zu realisierenden Lösungsansatzes darstellt,
wurden erste flankierende
Kostenschätzungen für die Lösungsansätze
2 und 3 vorgenommen. Als
generelles Ergebnis ist festzustellen, dass der
kostenmäßige
Unterschied zwischen den beiden Lösungsansätzen relativ
gering ist und die Ausbaumaßnahmen
des Lösungsansatzes 2 nur etwa 20 %
unter denen des Lösungsansatzes
3 liegen. Die Ursache hierfür liegt darin,
dass das im Lösungsansatz
2 im Wesentlichen als Einbahnring konzipierte
Verkehrssystem im Bereich
der neuen Planstraße doch in Teilabschnitten für
den 2-Richtungsverkehr ausgelegt
wird, um hierdurch Umwegfahrten für den
vom DB-Bahnhof abfließenden
sowie den zum Einkaufszentrum zufließenden
Verkehr zu minimieren.
7. Zusammenfassung und
Lösungsvorschlag
Im Zusammenhang mit den Planungen
der ECE für ein neues Einkaufszentrum
am Bahnhof Soest ergibt
sich die Aufgabe, das Projekt in günstiger
Form in die Innenstadt zu
integrieren und dabei gleichzeitig die verkehrlichen
Bezüge des nicht motorisierten
Verkehrs (Fußgänger, Radfahrer) sowie des
motorisierten Verkehrs (privates
Kfz, Bus) in möglichst optimaler Form zu
berücksichtigen. Von
ausschlaggebender Bedeutung ist dabei die Tatsache,
dass das zu überbauende
Grundstück (i.W. heutiger Betriebshof der RLG)
außerhalb des nördlichen
Innenstadtringes der Stadt Soest liegt und sich somit
die Notwendigkeit ergibt,
die hieraus resultierende verkehrliche Zäsur zwischen
dem Einkaufszentrum und
der Fußgängerzone des Citybereichs zu
überbrücken. Parallel
hierzu ergibt sich jedoch auch die Forderung, den vorhandenen
städtischen Verkehr
in befriedigender Form abzuwickeln und die
Erschließung des neuen
Einkaufszentrums (mit ca. 1.000 geplanten Stellplätzen)
zu gewährleisten.
Zur Erkundung des zweckmäßigen
Lösungsansatzes wurden 3 unterschiedliche
Lösungen entwickelt
und auf ihre Tauglichkeit hin überprüft. Unter Einbeziehung
städtebaulicher, verkehrlicher
und kostenmäßiger Kriterien sowie der
Frage nach der technischen
Realisierbarkeit (im Zusammenhang mit einer
Unterfahrung des geplanten
Einkaufszentrums im Zuge des Innenstadtringes)
wurde der Lösungsansatz
3 als am günstigsten bewertet. Dieser Lösungsansatz
sieht eine Verschwenkung
des nördlichen Innenstadtringes zwischen
den Knotenpunkten Aldegreverwall/Hammer
Weg/Brüdertor und Brüder-Walburger-
Wallstraße/Bahnhofstraße
nach Norden vor, wobei der verlagerte Ring
über eine neue Planstraße
im Zuge Bahnhofstraße Am Bahnhof sowie über
den südlichen (innenstadtnahen)
Abschnitt des Hammer Weges geführt wird.
Dieser Lösungsansatz
stellt eine insgesamt ausgewogene Lösung dar, in der
die Forderungen nach einer
möglichst störungsfreien Integration des geplanten
Einkaufszentrums in den
Innenstadtbereich mit den verkehrlichen Funktionen
gut korrespondieren. Dementsprechend
ist festzustellen, dass durch
den entwickelten Lösungsansatz
eine weitestgehend störungsfreie fußläufige
Verbindung zwischen der
Innenstadt, dem geplanten Einkaufszentrum, dem
Busbahnhof und dem DB-Bahnhof
(bei entsprechender Gestaltung des Fuß-
gängerüberweges
vor dem Bahnhof) erreicht wird. Da auch die Störeinflüsse
zwischen dem individuellen
Kfz-Verkehr und dem öffentlichen Linienverkehr
weitestgehend minimiert
werden und der Busbahnhof in seiner heutigen Form
im Wesentlichen bestehen
bleiben kann, wirkt sich das neue Verkehrssystem
auch für die Abwicklung
des ÖPNV günstig aus.
Die gleiche Aussage gilt
auch für den Radverkehr. Hier ist festzustellen, dass
im Zusammenhang mit dem
vorgeschlagenen Verkehrssystem die bestehenden
Radwegachsen erhalten bleiben
und zudem neue Radwegeverbindungen
im Zuge des Hammer Weges
erstellt werden können.
Die für die Abwicklung
des individuellen Kfz-Verkehrs vorgeschlagene Verlagerung
des Innenstadtringes mit
einer Führung in bahnparalleler Lage und
Einbeziehung des südlichen
Teiles des Hammer Weges bewirkt zwar für einen
Teil der Verkehre einen
gewissen Umweg (bis zu ca. 350 Meter); als Gegenleistung
hierzu wird jedoch die weitgehend
störungsfreie Integration des
geplanten Bauvorhabens in
die Innenstadt und damit auch eine erhebliche
Attraktivitätssteigerung
der Innenstadt erreicht. In diesem Zusammenhang ist
auch festzustellen, dass
der im Bereich der nördlichen Innenstadt zwischen
der Bahn und dem geplanten
Einkaufszentrum verlaufende neue Innenstadtring
(Planstraße) gleichermaßen
für die Erschließung der Stellplatzanlagen
und Anlieferungszonen des
geplanten Einkaufszentrums als auch für die
Anbindung des zu verlagernden
RLG-Betriebshofes günstige Voraussetzungen
bietet. Dementsprechend
können die betriebsbedingten Fahrten des
ÖPNV zwischen dem Omnibusbahnhof
und dem neuen Betriebshof auf kurzen
Wegen abgewickelt werden.
Die im Rahmen der technischen
Überprüfungen durchgeführten flankierenden
Leistungsfähigkeitsberechnungen
führen zu dem Ergebnis, dass der vorgeschlagene
Lösungsansatz 3 den
Anforderungen an eine ausreichende Leistungsfähigkeit
und zügige Verkehrsabwicklung
in vollem Umfang entspricht.
Zur Verdeutlichung der im
Zusammenhang mit der Realisierung des Lösungsansatzes 3 zweckmäßigerweise
vorzunehmenden Aus-/Umbaumaßnahmen
wurde vom Ingenieurbüro
Masuch + Olbrisch, Oststeinbek b. Hamburg
im Auftrag der ECE eine
verkehrstechnische Vorentwurfsplanung er-
stellt. Diese ist im Bild
14 wiedergegeben und verdeutlicht die im Einzelnen
vorzusehenden Verkehrsanlagen
für den Fußgänger- und Radverkehr sowie
für den Kfz- und öffentlichen
Linienverkehr. Grundsätzlich sei jedoch darauf
hingewiesen, dass es sich
hierbei um einen ersten Planungsentwurf handelt,
der in den einzelnen Details
notwendigerweise noch weiter zu optimieren und
auch mit den zuständigen
politischen Gremien der Stadt Soest sowie den
städtischen Planungsbehörden
und den Betreibern des öffentlichen Linienverkehrs
(Bus, Bahn) abzustimmen
ist. |
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